Archive for September 17, 2010

Das haben sie nun davon

In den letzten Monaten wurde es still um Emmely und ihre Kollegen. Die meisten Bagatellkündigungen wurden vor den Gerichten des Landes für unwirksam erklärt und die Leser von Zeitungen und anderen Nachrichten fragten sich nur noch, warum will man bei solch einem Arbeitgeber bleiben? Es waren unzählige Siege aufseiten der Gerechtigkeit. Pfandbons, die nicht einmal dem Arbeitgeber gehören, Maultaschen, die im Müll landen würden, Strom aus der Steckdose: Alles keine Wertgegenstände, für deren Diebstahl man mit einer fristlosen Kündigung bestraft werden darf. Richtig so.

Doch nun schlägt das Pendel um. Eine Angestellte, die die Rechnung einer Feier über 250 Euro beim Arbeitgeber einreicht, weil der die netterweise zu zahlen bereit ist, wurde erwischt, dass die Feier eigentlich nur 90 Euro gekostet hat. Nun sollte man zwar meinen eine Frau, die nicht genug Freunde hat, um eine Party im Wert von 250 Euro zu organisieren, wäre schon gestraft genug. Doch der Versuch, vom Arbeitgeber ungerechtfertigterweise 160 Euro in bar zu erschwindeln, ist schon ein starkes Stück. Da fragt man sich doch als Erstes, was sie früher schon alles unterschlagen hat. Geringfügigkeit ist hier definitiv kein stichhaltiges Argument.

Aber den Arbeitgebern von Emmely und Co sei Dank: Die Kündigung der Partybetrügerin ist unrechtmäßig. Die 40 Jahre in denen sie nicht erwischt wurde, sind Grund genug ihr weiterhin zu vertrauen, das hat das Arbeitsgericht entschieden. Mal schauen, wo die Gerichte demnächst die Geringfügigkeitsgrenze ziehen, beim Firmenwagen, der heimlich verkauft und gegen ein billigeres Auto getauscht wird?

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