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Sind Unis gewerblich?

Diese Frage wird sich stellen, wenn die Verlage mit ihrer neuesten Idee, das Leistungsschutzrecht umzusetzen durchkommen. Unter anderem bei Meedia ist nachzulesen, wie Springer und Co. sich die Abgabe an Verlage momentan wünschen.
Eine allgemeine Abgabe für internetfähige Computer, und damit niemand das bemerkt, erst mal nur für gewerblich genutzte Geräte. Denn gerade in Firmen haben die Leute ja nichts anderes zu tun, als den ganzen Tag bei Google rumzustöbern und Verlagsinhalte zu suchen. Eine generelle Abgabe, wie bei bei der GEZ ist also vorerst nicht geplant. Privatpersonen dürfen weiterhin selbst entscheiden, ob sie Suchmaschinen nutzen oder nicht. Und wenn sie sie nutzen, dann immer noch kostenfrei, wenn nicht gar umsonst.
Neben den Fragen, die Meedia stellt, kommt mir noch eine weitere große Frage auf: Wo liegt die Grenze zwischen privaten und gewerblich genutzten Computern?
Sind Unis gewerblich? Sie stellen ihre Computer sehr vielen Personen zur Verfügung, die damit arbeiten sollen. Studenten werden zwar für ihre Arbeit nicht bezahlt, doch die Forschung, die sie leisten übersteigt oft das, was in gewerblichen Forschungsunternehmen erarbeitet wird. Da das Gegenteil von gewerblich privat ist, dürften Unis wohl ebenfalls zur Kasse gebeten werden.
Wie steht es mit Kleinstunternehmern?
Freie Mitarbeiter oder Ich-AGler, die von zu Hause aus arbeiten, meist um sich ein paar Groschen nebenbei zu verdienen, meist schlecht bezahlt. Müssen die für ihren Computer die Leistungsschutzabgabe leisten? Sie nutzen den Rechner gewerblich, also vermutlich ja.
Doch wo hört es auf? Bei denen, die über Onlinebörsen ihren Dachboden entrümpeln und dafür ein paar Cent verlangen? Bei Angestellten, die sich Arbeit mit nach Hause nehmen? Bei Studenten und Schülern, die von ihrem eigenen Rechner aus für Hausarbeiten recherchieren, was ja weiter oben bereits als „gewerbliche Arbeit“ erkannt wurde?
Wenn die Zwangsabgabe wie momentan geplant durchkommen sollte, dann wird früher oder später jeder zur Kasse gebeten, nicht nur die herrenlosen Firmen, bei denen die Abgabe unbemerkt in den Bilanzen verschwinden wird.
Doch woher der Umschwung bei den Verlagen? Sollte nach dem Leistungsschutzrecht nicht ursprünglich Google bezahlen, weil die Suchmaschine Werbung für die Verlagsseiten macht? Nun, die Verlage haben wahrscheinlich richtig erkannt, dass weder Suchmaschinen, noch Leser auf die kostenpflichtigen Inhalte der Verlage angewiesen sind. Freiwillig bezahlen immer weniger Leser für den Schund, den manche Zeitungen heute bieten. Da viele Qualitätsjournalismus bereits verlernt haben, schielen die Redakteure neidisch auf das öffentlich rechtliche Fernsehen: „Die Leute bezahlen sowieso, dann können wir ins Programm nehmen, was uns passt.“
Genauer: Da die Leute schon bezahlt haben, müssen sie nicht mehr zufrieden gestellt werden.
Und falls tatsächlich beschlossen werden sollte, dass alle Seiten, je nach Verbreitung, internetdeutsch: Traffic, bezahlt werden, dann kann man immer noch ein paar illegale Asylanten einstellen, die fleißig auf die Links klicken.